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   BFH, 28.01.1999 - III R 13/97   

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https://dejure.org/1999,5576
BFH, 28.01.1999 - III R 13/97 (https://dejure.org/1999,5576)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1999 - III R 13/97 (https://dejure.org/1999,5576)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - III R 13/97 (https://dejure.org/1999,5576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsaufspaltung - Betriebsvermögen - Bilanzierung - Investitionszulage - Wirtschaftsgüter - Grundzulage

  • Judicialis

    InvZulG 1993 § 5 Abs. 2; ; InvZulG 1993 § 1 Abs. 1 Satz 1; ; InvZulG 1993 § 2 und 3; ; InvZulG 1993 § 2 Abs. 1; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; InvZUlG 1993 § 3 Satz 1 Nr. 3 Buc... hst. a; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a; ; InvZulG 1993 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; InvZulG 1993 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; InvZulGe § 1 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1993) § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    InvZul; Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2 S 1 Nr 2, InvZulG § 2
    Betriebsaufspaltung; Gewerbebetrieb; Handwerksrolle; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 10.12.1998 - III R 50/95

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Zu diesen Verbleibens- und Verwendungsvoraussetzungen hat der Senat im Falle einer Betriebsaufspaltung, bei der die vom Besitzunternehmen angeschafften oder hergestellten förderungsfähigen Wirtschaftsgüter im Betriebsunternehmen genutzt werden, eine Ausnahme von der strengen Bindung an den Betrieb des Investors anerkannt, sofern Besitz- und Betriebsunternehmen für die Dauer der gesetzlichen Verbleibens- und Verwendungsfrist betriebsvermögensmäßig miteinander verflochten sind (vgl. die Nachweise in dem Urteil des Senats vom 10. Dezember 1998 III R 50/95, BFHE ..., ...).

    b) In dem Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 50/95 hat der Senat weiter die Auffassung vertreten, die für die Zulassung einer Ausnahme von den Verbleibens- und Verwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 InvZulGe 1979, 1982 und 1986 maßgeblichen Erwägungen gälten entsprechend für die Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 InvZulG 1991, wenn ein Besitzunternehmen in den alten Bundesländern von ihm angeschaffte und hergestellte Wirtschaftsgüter nach Abschluß der Investition an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überläßt.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 50/95 ausgeführt hat, ist der Gesetzeswortlaut hinsichtlich des Begriffs der Betriebsstätte im Sinne der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen nicht eindeutig.

    Werden --dem Gesetzeszweck entsprechend, s.u.-- im Falle der Betriebsaufspaltung für das Investitionszulagenrecht Besitz- und Betriebsunternehmen als Einheit angesehen, ist das Betriebsunternehmen als Betriebsstätte des in unterschiedliche funktionelle Bereiche aufgeteilten einheitlichen Unternehmens aufzufassen (Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 50/95).

    Für die Praxis: Der Ausschluß von der Zulagenbegünstigung unter dem formalen Gesichtspunkt, daß das Besitzunternehmen und das - in das entsprechende Verzeichnis eingetragene - Betriebsunternehmen rechtlich selbständige Unternehmen sind, würde der Rechtsnatur der Betriebsaufspaltung als bloßer Aufteilung der Funktionen eines normalerweise einheitlichen Betriebs auf zwei Rechtsträger widersprechen (vgl. hierzu auch grundlegend BFH vom 10.12.1998, BFH/NV 1999, 879 ).

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Anschaffungspreis auch die Nebenkosten (§ 255 Abs. 1 HGB ; Senatsurteil vom 24. August 1995 IV R 27/94, BFHE 178, 359 , BStBl II 1995, 895 ).

    Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die neben dem Anschaffungspreis geleistet werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (vgl. Senatsurteil in BFHE 178, 359 , BStBl II 1995, 895 ).

    Deren Provisionen sind Anschaffungsnebenkosten (Senatsurteil in BFHE 178, 359 , BStBl II 1995, 895 ).

    Andererseits gilt für alle Einkunftsarten derselbe Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten (BFH-Beschluß in BFHE 160, 466 , BStBl II 1990, 830 ; BFH-Urteil in BFHE 178, 359 , BStBl II 1995, 895 ).

  • BFH, 04.03.1992 - IX B 24/91

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Vermittlung des Eigenkapitals als

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Auf Anfrage nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) hat der IX. Senat mitgeteilt, er halte an seiner im Beschluß vom 4. März 1992 IX B 24/91 (BFH/NV 1992, 648) vertretenen Auffassung fest, wonach Provisionen für die Vermittlung von Eigenkapital eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in denjenigen Fällen nicht sofort als Werbungskosten abziehbar seien, in denen diese Provisionen lediglich einen Rechnungsfaktor im Rahmen des für den Anleger maßgebenden Gesamtaufwands darstellten.

    Die einzelnen Teilverträge hätten keine selbständige Bedeutung und ließen sich nur aus der gewünschten Schaffung sofort steuerlich abzugsfähiger Ausgaben erklären (Beschlüsse vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883 , und in BFH/NV 1992, 648; Urteil in BFHE 174, 127, BStBl II 1995, 166).

    a) Der vorlegende Senat möchte die Revision des FA als unbegründet zurückweisen, würde damit aber i.S. des § 11 Abs. 2 FGO von dem Beschluß des IX. Senats des BFH in BFH/NV 1992, 648 abweichen.

    Der IX. Senat hat auf Anfrage nach § 11 Abs. 3 FGO mitgeteilt, daß er an seiner im Beschluß in BFH/NV 1992, 648 vertretenen Auffassung festhalte, wonach Provisionen für die Vermittlung von Eigenkapital eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR in denjenigen Fällen nicht sofort als Werbungskosten abziehbar seien, in denen diese Provisionen lediglich einen Rechnungsfaktor im Rahmen des für den Anleger maßgebenden Gesamtaufwands darstellten.

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Herstellungskosten für ein Gebäude sind alle Aufwendungen, die auf einer Herstellungsleistung für das Gebäude beruhen und die zum Verbrauch von Gütern oder zur Inanspruchnahme von Diensten geführt haben (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB ; BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466 , BStBl II 1990, 830 , unter C. III. 1. b).

    Andererseits gilt für alle Einkunftsarten derselbe Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten (BFH-Beschluß in BFHE 160, 466 , BStBl II 1990, 830 ; BFH-Urteil in BFHE 178, 359 , BStBl II 1995, 895 ).

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88

    Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Der Fonds-Gesellschaft wird durch die bloße Vermittlung von zeichnungswilligen Anlegern nicht etwa eine Leistung erbracht, die als "Konzeption" eines Anlagemodells angesehen und als entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert werden könnte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 45/88, BFHE 170, 487 , BStBl II 1993, 538 , unter B. II.).

    Dieses Aktivierungsverbot ist im Hinblick auf den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch steuerrechtlich zu beachten (BFH-Urteile in BFHE 148, 49 , BStBl II 1988, 128 , und in BFHE 170, 487 , BStBl II 1993, 538 ).

  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Liegt eine betriebliche Veranlassung für Aufwendungen vor, sind die Aufwendungen grundsätzlich in voller Höhe und unabhängig davon, ob sie notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sind, als Betriebsausgaben abzugsfähig (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151 , BStBl II 1986, 373 , m.w.N.).

    Denn einerseits werden die Begriffe der Betriebsausgaben und Werbungskosten nach der Rechtsprechung des BFH einheitlich ausgelegt (Urteil in BFHE 146, 151 , BStBl II 1986, 373 ).

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91

    Steuerliche Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Zahlungsempfänger von Nebenkosten ist häufig nicht der Verkäufer des Wirtschaftsguts, sondern ein Dritter, der Leistungen im Rahmen des Anschaffungsvorgangs an den Käufer erbracht hat (BFH-Urteil vom 11. Januar 1994 IX R 82/91, BFHE 174, 127, BStBl II 1995, 166, unter 4.).

    Die einzelnen Teilverträge hätten keine selbständige Bedeutung und ließen sich nur aus der gewünschten Schaffung sofort steuerlich abzugsfähiger Ausgaben erklären (Beschlüsse vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883 , und in BFH/NV 1992, 648; Urteil in BFHE 174, 127, BStBl II 1995, 166).

  • BFH, 23.10.1986 - IV R 352/84

    Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß in BFH/NV 1994, 370, der im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung der Streitsache ergangen ist, unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78 (BFHE 139, 273 , BStBl II 1984, 101 ) und vom 23. Oktober 1986 IV R 352/84 (BFHE 148, 49 , BStBl II 1988, 128 ) ausgeführt hat, sind Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Dieses Aktivierungsverbot ist im Hinblick auf den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch steuerrechtlich zu beachten (BFH-Urteile in BFHE 148, 49 , BStBl II 1988, 128 , und in BFHE 170, 487 , BStBl II 1993, 538 ).

  • BFH, 23.11.1993 - IV B 63/93

    Zurechnung von Provisionszahlungen zu den Anschaffungskosten oder

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Der BFH habe das Abzugsverbot für unangemessene Provisionen entweder aus § 42 der Abgabenordnung -- AO 1977 -- (Urteil vom 1. Dezember 1987 IX R 170/83, BFHE 152, 101 ) oder aus § 12 EStG (erkennender Senat in dem Aussetzungsbeschluß zum vorliegenden Verfahren vom 23. November 1993 IV B 63/93, BFH/NV 1994, 370) abgeleitet.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß in BFH/NV 1994, 370, der im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung der Streitsache ergangen ist, unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78 (BFHE 139, 273 , BStBl II 1984, 101 ) und vom 23. Oktober 1986 IV R 352/84 (BFHE 148, 49 , BStBl II 1988, 128 ) ausgeführt hat, sind Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 13/97
    Eine solche Veranlassung ist dann gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290 , BStBl II 1990, 817 , unter C. II. 2.).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

  • BFH, 08.10.1987 - IV R 5/85

    Angemessenheit der Anschaffungskosten für Betriebs-Pkw richtet sich nach

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 148/85

    Aktivierung familiär veranlaßter Abfindungszahlungen in den Ergänzungsbilanzen

  • BFH, 29.10.1985 - IX R 107/82

    Bauherrenmodell - Werbungskosten - Rechtsmißbrauch - Einkommensteuer

  • BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91

    Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals

  • BFH, 24.02.1987 - IX R 114/82

    - Angemessene Vermittlungsprovisionen für Gesellschafterbeitritt als vorab

  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 31/75

    Übergröße und aufwendige Bauweise eines Betriebsgebäudes oder Ausscheiden des für

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 170/83
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77

    Zulassung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ernstlicher Zweifel -

  • BFH, 27.06.1968 - V R 128/66

    Umstrittene Umsatzsteuer

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

  • BFH, 16.09.1994 - III R 45/92

    1. Ausnahme von dreijähriger Bindungsvoraussetzung bei Betriebsaufspaltung nur

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

  • BFH, 20.05.1988 - III R 86/83

    Betriebsaufspaltung - Organschaft - Verbundenes Unternehmen - Bindung des

  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Auch hat der Senat in Fällen der Betriebsaufspaltung die Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle im Wege der sog. Merkmalsübertragung dem Besitzunternehmen zugerechnet und dem investierenden Besitzunternehmen die erhöhte Zulage gewährt, ohne dass es eingetragen war (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 III R 77/96, BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610; vom 28. Januar 1999 III R 13/97, BFH/NV 1999, 1378).
  • BFH, 07.12.2000 - III R 35/98

    Doppelstöckige Personengesellschaft: Sonderbetriebsvermögen

    Die Erwägungen, die für den Senat ausschlaggebend dafür waren, in bestimmten Fällen der Betriebsaufspaltung dem Prinzip der wirtschaftlichen Einheit der verflochtenen Unternehmen den Vorrang einzuräumen und das Besitzunternehmen als anspruchsberechtigt für die Investitionszulage anzusehen (Urteil des Senats vom 28. Januar 1999 III R 13/97, BFH/NV 1999, 1378, m.w.N.), sind auf einen Fall der hier vorliegenden Art nicht übertragbar.
  • BFH, 04.11.2004 - III R 2/03

    Eintragung einer GmbH

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe insoweit jedoch in verschiedener Hinsicht einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Vorrang vor den Eintragungsformalien eingeräumt und eine Merkmalsübertragung bei einer Betriebsaufspaltung zugelassen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 III R 13/97, BFH/NV 1999, 1378).

    Würde die Investitionszulage in solchen Fällen nicht gewährt, so wäre in den typischen Fällen der Betriebsaufspaltung die erhöhte Zulage für Handwerksbetriebe (handwerksähnliche Betriebe) ausgeschlossen, weil das die Wirtschaftsgüter überlassende Unternehmen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mangels einer handwerklichen Tätigkeit nicht erfüllt (BFH-Urteile in BFHE 203, 559, BStBl II 2004, 248; vom 7. Dezember 2000 III R 35/98, BFHE 194, 294, BStBl II 2001, 316; in BFH/NV 1999, 1378).

  • BFH, 09.08.2002 - III B 34/02

    Kapitalistische Betriebsaufspaltung, personelle Verflechtung; Divergenz

    Im Urteil vom 28. Januar 1999 III R 77/96 (BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610, 612) hat der erkennende Senat die Erwägungen für eine Merkmalsübertragung im Anwendungsbereich des § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1991 auch als maßgebend für die besonderen Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1993 angesehen, so dass die Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe auch dem Besitzunternehmen zugerechnet werden könne (ebenfalls BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 III R 13/97, BFH/NV 1999, 1378, und III R 108/96, Deutsche Steuer-Zeitung 1999, 456, mit Anm. von Hahn).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15

    Investitionszulagengesetz: Rückwirkendes Ereignis bei Übertragung von

    Soweit in besonderen Fällen der BFH beim Auseinanderfallen von Investor und Nutzen-dem Ausnahmen zugelassen hat, wie im Fall der Betriebsaufspaltung, in dem die Qualifikationsmerkmale des Betriebsunternehmens/des Nutzenden maßgebend sind und die Verwendung im Betriebsunternehmen als eigenbetriebliche Nutzung des Besitzunternehmens gilt (BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 III R 13/97, juris), lässt sich dies für die Klägerin nicht nutzbar machen.
  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer

    Zudem hat der BFH in Fällen der Betriebsaufspaltung mit vermögensmäßiger Verflechtung die Eintragung des Betriebsunternehmens dem Besitzunternehmen zugerechnet, d. h. eine so genannte "Merkmalübertragung" für zulässig erachtet (BFH, Urteil vom 28. Januar 1999 III R 13/97, BFH/NV 1999, 1378 ).
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